Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Angenommen auf der Mitgliederversammlung der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz vom 15. Oktober 1999
Neben den von der WGL verabschiedeten Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die ein Verfahren zum Umgang mit dem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten enthalten, erfordert die Sicherstellung wissenschaftlicher Professionalität auch die Beschreibung und Fixierung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, deren Pflege und bewusste Einhaltung die wirksamste Vorbeugung gegen Unredlichkeit darstellt. Diese Regelungen gehören auch zu den Kernaufgaben in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Es gilt, sich die Normen guter wissenschaftlicher Praxis, die nicht neu sind, bewusst zu machen und sie in seinem täglichen Handeln anzuwenden.
Diese im folgenden von der WGL aufgestellten Regeln sollen den Instituten als Rahmen für die Ausgestaltung und Umsetzung eigener Überlegungen gemäß der Strukturen, der Rechtsform und der Aufgaben in den Instituten dienen. Die Regeln beruhen auf den Empfehlungen 1 – 7 der DFG und ergänzen die gemäß der Empfehlung 8 der DFG erlassenen Verfahrensvorschläge der WGL bei wissenschaftlichem Fehlverhalten. Die DFG wird als künftiges Förderkriterium auf die Umsetzung der DFG-Empfehlungen 1 – 8 in den Instituten achten.
Die Mitgliederversammlung empfiehlt den Instituten der WGL, sich bei der Aufstellung von Regeln und bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an den im folgenden aufgeführten Regelungen und Kriterien zu orientieren.
Gute wissenschaftliche Praxis bedeutet lege artis zu arbeiten und sich stets nach dem neuesten Erkenntnisstand zu richten. Sie erfordert Kenntnis und Verwertung des aktuellen Schrifttums, die Anwendung neuester Methoden und Erkenntnisse.
Sie zeichnet sich aus durch Zweifel und Selbstkritik, durch kritische Auseinandersetzung mit den erzielten Erkenntnissen und deren Kontrolle, etwa durch wechselseitige Überprüfung innerhalb der Arbeitsgruppen, aber auch durch Redlichkeit gegenüber den Beiträgen von Kollegen , Mitarbeitern, Konkurrenten, Vorgängern.
Sorgfältige Qualitätssicherung ist ein wichtiges Wesensmerkmal wissenschaftlicher Redlichkeit. Sie ist – neben der Redlichkeit gegenüber sich und anderen als ethische Norm – Grundlage für wissenschaftliche Professionalität. Sie wird gewährleistet durch die (kritische) Zusammenarbeit in wissenschaftlichen Arbeitsgruppen und klare Verantwortungsstrukturen.
Dies beinhaltet
- geregelte, nicht notwendig hierarchische Organisationsstrukturen,
- die Delegation von Aufgaben bzw. funktionelle Teilung von Verantwortung ,
- das Bewusstsein der Rechte und Pflichten des einzelnen,
- Aufsichts- und Rechenschaftspflichten,
- Effektive Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Vermeiden/Erkennen/Lösen von Konflikten
Zur Sicherung der Qualität und damit guter wissenschaftlicher Praxis gehört weiter die Dokumentation aller Arbeitsschritte und die sichere Aufbewahrung aller Aufzeichnungen (Dokumentationspflicht und –sicherheit), das Sicherstellen der Reproduzierbarkeit vor der Veröffentlichung (Kriterien der Wiederholbarkeit und Nachvollziehbarkeit) ebenso wie die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten für berechtigte Dritte.
Ein wesentlicher Aspekt ist die Verantwortung bei (Mit-)Autorenschaft. Die Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen sind gemeinsam verantwortlich für deren Inhalte; Ehrenautorschaften sind ausgeschlossen. Der Autor ist rechenschaftspflichtig, identifiziert sich mit dem wissenschaftlichen Ergebnis und übernimmt die Gewähr für den Inhalt der Veröffentlichung.
- Schaffung von geeigneten Organisationsstrukturen innerhalb der Einheiten (Projekt-, Arbeitsgruppen):
- Die Verantwortung für Leitung, Aufsicht, Konfliktregelung und Qualitätssicherung muss eindeutig feststehen, die Inhalte dieser Aufgaben sind zu definieren, die tatsächliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
- Die Aufgaben des verantwortlichen Projektgruppenleiters sind so zu organisieren, dass sie von diesem geleistet werden können (zur Gewährleistung des Überblicks und der Präsenz/Verfügbarkeit des Leiters als Ansprechpartner).
- Die Ziele der Forschungsarbeiten und Aufgaben des einzelnen Wissenschaftlers müssen festgelegt, definiert und verteilt werden, jedem Mitarbeiter müssen seine Zuständigkeiten (Rechte und Pflichten) klar zugewiesen sein; regelmäßige Kontrollen der Einhaltung von Zielvorgaben / Etappenzielen sind durchzuführen.
- Die angemessene Betreuung und Beratung jüngerer Wissenschaftler / Doktoranden / Diplomanden ist sicherzustellen z.B. durch die Benennung von Bezugspersonen zur Begleitung der Arbeitsabläufe.
- Es sind klare Vorgaben und Regelungen über die Art und Weise der Aufzeichnung und Datendokumentation (disziplinbezogen) zu treffen. Primärdaten sind zu sichern und 10 Jahre lang aufzubewahren . Berechtigten Dritten ist der Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen.
- Bei der Ausbildung und fachliche Förderung/Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist sicherzustellen, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermittelt und auf deren Einhaltung besonderes Augenmerk gelegt wird.
- Bei der Aufstellung von Leistungs- und Bewertungskriterien (für Beförderungen, Einstellungen, Berufungen, ...) ist zu beachten: Originalität und Qualität haben stets Vorrang vor Quantität; nicht (nur) die Zitierhäufigkeit ist ausschlaggebend, sondern die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Veröffentlichung ist notwendig; "Produktivität" kann nur in Verbindung mit Qualitätsindikatoren gesehen werden.
- Mechanismen zur Vermeidung und Regelung von Konflikten sind zu entwickeln (z. B. Ombudsleute, siehe WGL-Empfehlungen); die Mitarbeiter des Instituts sind entsprechend zu informieren.
- Kriterien der Autorenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen sind festzulegen: Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen alle – aber auch nur – diejenigen, genannt werden, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, d.h. sie verantwortlich mittragen.
Die Institute werden gebeten, die o.g. Kriterien ihren für das Institut aufzustellenden Regelungen zugrunde zu legen und unter Berücksichtigung der Anforderungen und Bedürfnisse des Instituts und den "wissenschaftlichen Gepflogenheiten" (disziplinbezogen) auszugestalten.