Als juristischer Rahmen gilt seit 2003 die Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) durch Individualvereinbarungen in den Einrichtungen. Entsprechend der Rechtsform werden auch Landesgleichstellungsgesetze angewendet.

Bereits 2008 hat die Leibniz-Gemeinschaft als erste außeruniversitäre Forschungsorganisation die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der DFG übernommen und diese 2016 durch eigene Leibniz-Gleichstellungsstandards ergänzt. Durch ein regelmäßiges, umfangreiches Monitoring wird der Umsetzungsstand der Gleichstellungsstandards in den Einrichtungen erhoben – zuletzt im Leibniz-Gleichstellungsbericht 2020. Das Monitoring sowie die Erstellung der Berichte werden jeweils durch eine präsidiale Projektgruppe begleitet, in der verschiedene Statusgruppen vertreten sind. Die Projektgruppe wird von der Geschäftsstelle unterstützt.

Chancengleichheit spielt auch eine wichtige Rolle im Leibniz-Evaluierungsverfahren, im Rahmen dessen über die weitere Förderung der Einrichtungen entschieden wird. Die Verwirklichung von Maßnahmen zur Chancengleichheit wird im Zuge der unabhängigen Begutachtung abgefragt und im Evaluierungsbericht dokumentiert.

Auf Gemeinschaftsebene hat die Leibniz-Gemeinschaft die paritätische Besetzung ihrer Gremien größtenteils realisiert. Die Mitglieder des Senats, der Senatsausschüsse Strategische Vorhaben, Wettbewerb und Evaluierung sowie der Preisjury sind mindestens zur Hälfte Frauen.