Präsidium beschließt Maßnahmen gegen Leibniz-Direktor

Wissenschaftliches Fehlverhalten: Datenfalschdarstellung, ungenügende Datendokumentation und Verletzung der Aufsichtspflicht

06/15/2017 · Pressemeldung · Leibniz-Gemeinschaft

Die Leibniz-Gemeinschaft zieht Konsequenzen aus einem Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens: Das Präsidium der Forschungsorganisation hat auf seiner Sitzung am 13. Juni 2017 in Berlin Maßnahmen gegen den Direktor des Leibniz-Instituts für Alternsforschung – Fritz-Lipmann-Institut (FLI) in Jena, Professor Dr. Karl Lenhard Rudolph, beschlossen. Grundlage ist die Leitlinie der Leibniz-Gemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Mit seinem Beschluss reagiert das Präsidium auf den Bericht eines im November 2016 eingesetzten Untersuchungsausschusses zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Der Untersuchungsausschuss war aufgrund von externen Hinweisen und Informationen von Herrn Rudolph zu den erhobenen Vorwürfen eingerichtet worden. Dem Untersuchungsausschuss gehörten neben den Ombudspersonen der Leibniz-Gemeinschaft weitere sechs, teils externe Experten an.

Der Untersuchungsausschuss kam laut seinem Bericht zu folgenden Ergebnissen:

1. In insgesamt acht der elf geprüften wissenschaftlichen Publikationen finden sich Fehler in der Datendarstellung. Diese Fehler umfassen unzulässige Verdopplungen von Bildteilen, nicht gekennzeichnete Schnitte bei der elektronischen Zusammenstellung von Bildteilen, Darstellung falscher Bildteile, unzulässige Auswahl bei der Darstellung von Ergebnissen sowie ungeeignete Ladungskontrollen von so genannten „Western Blots“ auf separaten Gelen. Herr Rudolph ist als korrespondierender Autor/ senior author für sechs dieser Publikationen hauptverantwortlich; bei einer weiteren Publikation ist er als Koautor für die Darstellung der monierten Daten mitverantwortlich.

2. Zu acht der geprüften Publikationen konnten keine den Anforderungen an eine gute wissenschaftliche Praxis genügenden Datendokumentationen mit entsprechenden Versuchsprotokollen und Primärdaten (Laborbücher) vorgelegt werden.

3. In vier der geprüften Publikationen wurden Experimente nicht den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis entsprechend ausreichend auf ihre Reproduzierbarkeit hin überprüft.

Zwar sieht der Ausschuss keine konkreten Hinweise dafür, dass Daten frei erfunden oder die Datenmanipulationen direkt durch Herrn Rudolph begangen oder durch ihn initiiert wurden. Als erwiesen sieht der Ausschuss aber eine unzureichende Qualitätskontrolle sowie eine ungenügende Betreuung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der entsprechenden Arbeitsgruppe an. Da erst hierdurch die zahlreichen Mängel der betrachteten Publikationen, welche das Ausmaß gelegentlich vorkommender, versehentlicher Fehler deutlich übersteigen, möglich wurden, bewertet der Untersuchungsausschuss die Verletzung der Aufsichtspflicht als Arbeitsgruppenleiter und hauptverantwortlicher Autor durch Herrn Rudolph als grob fahrlässig. Hinsichtlich der oben unter 1. bis 3. genannten Fälle trifft Herrn Rudolph daher der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Das Präsidium beschloss im Anschluss an die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses unter anderem eine schriftliche Rüge gegenüber Herrn Rudolph wegen grob fahrlässigem wissenschaftlichen Fehlverhalten, den Entzug seines passiven Wahlrechts für Gremien der Leibniz-Gemeinschaft für drei Jahre sowie den Ausschluss des FLI unter Leitung von Herrn Rudolph vom Wettbewerbsverfahren der Leibniz-Gemeinschaft für drei Jahre. Hinzu kommt die Aufforderung an Herrn Rudolph, Errata zu den monierten Artikeln zu publizieren sowie eine Publikation entsprechend den Empfehlungen des Berichts des Untersuchungsausschusses zurückzuziehen. Die vollständige Liste der Maßnahmen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Stellungnahme.

„Diese Maßnahmen sind geeignet und angemessen, um das wissenschaftliche Fehlverhalten seitens Herrn Rudolph nachhaltig und deutlich zu kritisieren. Die Leibniz-Gemeinschaft wird auch weiterhin stringent und mit Nachdruck für die Einhaltung der Standards wissenschaftlicher Integrität Sorge tragen und dabei die Erfahrungen aus dem nun abgeschlossenen Verfahren konsequent berücksichtigen“, sagt Leibniz-Präsident Matthias Kleiner anlässlich des Präsidiumsbeschlusses. „Dieser Fall zeigt die wichtige Bedeutung von aufmerksamen, fachkompetenten und sachorientierten Hinweisgebern aus der Wissenschaft“.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Leibniz-Gemeinschaft zum Bericht des Untersuchungsausschusses zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/downloads/Forschung/Stellungnahme_FLI.pdf

Leitlinie der Leibniz-Gemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit den Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/bilder/Forschung/Forschungsthemen/Leibniz-Gemeinschaft.Leitlinie_gute_wissenschaftlicher_Praxis.27.11.2015.pdf

Pressekontakt für die Leibniz-Gemeinschaft

Mirjam Kaplow
Tel.: 030 / 20 60 49 – 42
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