Die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft haben auf ihrer Mitgliederversammlung am 29. November 2018 einer Neufassung der drei Jahre zuvor beschlossenen Leitlinie zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zugestimmt. Die für die Einrichtungen verbindliche Leitlinie legt Standards guten wissenschaftlichen Arbeitens fest, definiert Fehlverhalten und beschreibt die Rolle und Befugnisse der zentralen Ombudsperson der Gemeinschaft. Ferner enthält sie die Verfahrensregeln und Sanktionsmöglichkeiten des zentralen Prüfverfahrens. Die Leibniz-Einrichtungen regeln ihre Verfahren in Anlehnung an diese Leitlinie. Die Geschäftsstelle unterstützt und fördert die Vernetzungsaktivitäten zwischen den Einrichtungen zu diesem Thema.