Der Leibniz-WissenschaftsCampus ist seinem Wesen nach ein regional definiertes Modell, Kooperationen über das nähere Umfeld oder auch Ländergrenzen hinaus sind, je nach Gegebenheiten, aber durchaus denkbar.
Ein erfolgreicher Antrag kann in diesem Verfahren bis zu 300 T Euro p.a. aus zentralen Mitteln für einen Leibniz-WissenschaftsCampus erhalten.
Voraussetzung für die Förderung sind die verbindlichen Zusagen des Instituts und der kooperierenden Hochschule und/oder des Sitzlandes, eine in ihrer Höhe vergleichbare Kofinanzierung zu leisten, sodass ein Leibniz-WissenschaftsCampus in der Regel über mindestens 900 T Euro p.a. verfügen kann. Die Angemessenheit der Kofinanzierung wird im Auswahlverfahren geprüft und ist im Einzelfall festzustellen. Ergänzende Finanzierungsanteile weiterer beteiligter Einrichtungen können berücksichtigt werden.
Ja, das nächste Antragsverfahren ist im Jahr 2022 vorgesehen. In diesem Verfahren eingerichtete/fortgeführte Leibniz-WissenschaftsCampi könnten 2023 starten.
Ja, der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung kann bis zum Dezember 2019 nachgereicht werden. Eine unterzeichnete Kooperationsvereinbarung sollte bis zum Beginn des Vorhabens (= erster Mittelabruf) vorgelegt werden.