Gefördert werden genuine Open-Access-Publikationsgebühren, also Kosten, die aufgrund der Publikation eines Werks im Open Access anfallen.
Art der Publikation
- Open-Access-Monografien
- Open-Access-Sammelwerke
- Beiträge in Open-Access-Sammelwerken
- Es handelt sich um die Erstpublikation.
- Die Open-Access-Publikation kann auch als Printausgabe erscheinen. (Dafür anfallende Kosten werden nicht gefördert.)
Antragsberechtigung
- Die Autorin/der Autor ist Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Einrichtung der Leibniz-Gemeinschaft.
- Die Herausgeberin/der Herausgeber ist Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Einrichtung der Leibniz-Gemeinschaft
Qualitätssicherung
- Das Werk hat vor der Veröffentlichung ein in der jeweiligen Disziplin übliches Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen (Begutachtung z. B. Peer-Review bzw. Gutachterverfahren, Herausgeberinnen/Herausgeber, wissenschaftliches Lektorat).
- Geht die Publikation auf eine Dissertationsschrift zurück, muss diese mindestens mit „Magna cum Laude“ bewertet worden sein.
Zugänglichkeit
- Die Publikation wird kostenfrei und öffentlich, ohne finanzielle, rechtliche oder technische Barrieren über ein Repositorium online frei zugänglich zur Verfügung gestellt.
- Die Veröffentlichung der Open-Access-Version erfolgt zeitgleich zu oder vor einer eventuellen parallelen Printversion.
- Die Veröffentlichung wird eindeutig als Open-Access-Publikation gekennzeichnet.
- Die Langzeitarchivierung der geförderten Publikation ist gewährleistet, z.B. über die Deutsche Nationalbibliothek (DNB).
- Der Nachweis der Open-Access-Publikation in Datenbanken wie DAOB, OAPEN sowie in weiteren Fachdatenbanken wird angestrebt.
- Die Publikation wird über LeibnizOpen nachgewiesen.
- Die Veröffentlichung der zu fördernden Publikation sollte sechs Monate nach Genehmigung der Fördermittel erfolgen.
Rechte
- Die Veröffentlichung sollte unter einer CC-Lizenz erscheinen (empfohlen wird CC BY).
- Autorinnen/Autoren und Herausgeberinnen/Herausgeber sollten dem Verlag einfache Nutzungsrechte einräumen.
- Die Rechte an Abbildungen und anderen Fremdmaterialien, die unter Rechten Dritter stehen, sind geklärt.
- Rechteinformationen zum Open Access sind im Impressum enthalten.
Metadaten
- Die Metadaten enthalten mindestens: Titel, ggf. Zusatztitel, Autorinnen/Autoren, Herausgeberinnen/Herausgeber, ORCID (wenn vorhanden), Publikationsdatum, Verlag, ggf. Reihentitel und Bandnummer, Persistent Identifier, ggf. ISBN (wenn zusätzlich gedruckt angeboten), Creative-Commons-Lizenz, Abstract, (freie oder einer Klassifikation entnommene) Schlagwörter.
- Die Publikation erhält als persistenten Identifizierer eine DOI oder eine URN.
- Die Publikation erhält den Hinweis, dass sie durch den Publikationsfonds für Monografien der Leibniz-Gemeinschaft gefördert worden ist.
Verlage
- Der Verlag muss eine transparente Kalkulation vorlegen, mit der der Anteil der open-access-indizierten Kosten belegt wird.
- Der Verlag sollte im Directory of Open Access Books (DOAB) oder als Mitglied des Open Access Scholary Publishers Association (OASPA) gelistet sein.
Förderumfang
- Bei Open-Access-Publikationskosten für Monographien und Sammelwerke beträgt die maximale Fördersumme 4.500 brutto EUR.
- In begründeten Fällen können zusätzlich Fördermittel für folgende Zusatzkosten bewilligt werden:
- Zusatzmodul 1: Bildrechte und Lizenzen
- Zusatzmodul 2: Besondere Aufwände für die Manuskripterstellung - Beiträge in Sammelwerken werden bis maximal 2.000 EUR brutto gefördert.
- Die Förderung kann mit anderen Mitteln kombiniert werden.
Nicht förderfähig sind:
- Kosten für Printausgaben
- Beiträge in Sammelwerken, die nicht als ganzes Werk im Open Access erscheinen.
- Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomarbeiten)