Die Freiheit der Forschung ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht, die Basis des Erfolgs der Leibniz-Einrichtungen und ein Garant für den gesellschaftlichen Fortschritt. Diese gilt indes nicht unbeschränkt: Angesichts des Spannungsverhältnisses, in dem Chancen der Forschungsfreiheit und Risiken des Missbrauches von Forschungsergebnissen stehen können, bedarf Forschung immer auch einer ethisch verantworteten Güterabwägung. Denn auch Forschung, die grundsätzlich allgemeinwohlorientiert und nützlich ist, kann durch Missbrauch zu Gefahren für Mensch, Gesellschaft und Umwelt führen.

Vor dem Hintergrund dieser „Dual-Use“-Problematik sicherheitsrelevanter Forschung verabschiedete das Präsidium der Leibniz-Gemeinschaft bereits Ende 2018 auf der Basis der Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung der DFG und Leopoldina eine erste Verfahrensordnung der Ethik und bestellte die Mitglieder einer Leibniz-Kommission für Ethik der Forschung (Leibniz-KEF). Eine Überarbeitung und Flexibilisierung der Leibniz-KEF sowie die Einsetzung eines Präsidiumsbeauftragten für Ethik der Forschung erfolgten 2022. Regelmäßige Vernetzungstreffen zu forschungsethischen Fragestellungen fördern den Austausch und die Reflexion zu dem Thema.

Als Präsidiumsbeauftragter für Ethik der Forschung fungiert seit 2022 Herr Prof. Dr. Jörg Overmann, Affiliation DSMZ - Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen. Er vertritt die Leibniz-Ge­mein­schaft nach innen und außen in Fragen zu forschungsethischen Themen und ist An­sprech­person für nationale und internationale Kooperationspartner. Seine Auf­gabe ist es darüber hinaus, gemeinsam mit dem Beirat Leibniz-Integrität zur Bewusst­seinsbildung für sicherheitsrelevante und ethische Aspekte der Forschung und darüber hinaus im Bereich des Wissenstransfers in der Leibniz-Gemeinschaft sowie zu Vernetzungsaktivitäten, Weiter­bildungen und Schulungen in diesem Bereich beizutragen.

Aufgabe der Leibniz-KEF ist die Beurteilung von im Forschungsprozess entstehenden sicherheitsrelevanten und ethischen Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder das friedliche Zusammenleben. Derartige Risiken liegen insbesondere dann nahe, wenn anzunehmen ist, dass aus der Forschung Wissen, Produkte oder Technologien resultieren oder diese im Forschungsprozess verwendet werden, die unmittelbar von Dritten missbraucht werden können. Voraussetzung für ein Tätigwerden der Leibniz-Kommission für Ethik der Forschung ist, dass die ethische oder sicherheitsrelevante Fragestellung, die an die Kommission herangetragen wird, eine nachweislich über den Einzelfall hinausgehende Relevanz in einem für die Leibniz-Gemeinschaft wesentlichen Forschungsfeld hat.

Kontakt
Dr. Luzia Goldmann
Stellv. Referatsleitung Integrität, Gremien und GWK
Leibniz-Gemeinschaft
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