Bereits 1998, drei Jahre nach ihrer Gründung, beschloss die Leibniz-Gemeinschaft erste Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis und setzt den hiermit begonnenen organisationsinternen Diskurs seither kontinuierlich und mit steigender Intensität fort. Im Jahr 2015 wurde eine grundlegende Neufassung der Regularien in Form einer verbindlichen Leibniz-Leitlinie beschlossen, die in den Jahren 2018 und 2019 aktualisiert und zuletzt durch den Leibniz-Kodex gute wissenschaftliche Praxis ergänzt wurde.

Die Mitgliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft haben sich 2021 den Leibniz-Kodex gute wissenschaftliche Praxis gegeben, der – in Umsetzung des einschlägigen Regelwerkes der DFG – umfassend den Bereich der wissenschaftlichen Integrität beschreibt und die bestehenden Standards verbindlich aktualisiert. Spezifiziert werden die Kriterien guten wissenschaftlichen Arbeitens, die Definitionen von Fehlverhalten und die Rolle und Befugnisse des zentralen Ombudsgremiums der Gemeinschaft sowie der dezentralen Ombudspersonen in der ebenso für alle Leibniz-Einrichtungen verbindlichen Leitlinie gute wissenschaftliche Praxis. In dieser Leitlinie sind auch die Verfahrensregeln und Sanktionsmöglichkeiten des zentralen Prüfverfahrens niedergelegt.

Die Leibniz-Einrichtungen richten ihre internen Standards und Verfahren nach den Vorgaben des Leibniz-Kodex und der Leibniz-Leitlinie aus. Die Geschäftsstelle unterstützt und berät die Einrichtungen dabei in allen Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und fördert die Vernetzungsaktivitäten zwischen den Einrichtungen zu diesem Thema.

Ombudspersonen

Dezentrale Ombudspersonen der Mitgliedseinrichtungen

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jeder Mitgliedseinrichtung bestimmen in geheimer Wahl eine Ombudsperson als Anlaufstelle bei Unstimmigkeiten, Verdachtsmomenten und Streitfragen, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens auf Grundlage einer einrichtungsinternen Leitlinie prüft. Entscheidet eine dezentrale Ombudsperson, dass eine darüber hinausgehende Prüfung der Vorwürfe notwendig ist, kann der Vorgang an die zentrale Ombudsperson weitergeleitet werden.

Liste der dezentralen Ombudspersonen (PDF)

Zentrales Ombudsgremium der Leibniz-Gemeinschaft

Bereits seit 1998 verfügt die Leibniz-Gemeinschaft über gemeinschaftliche Strukturen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis. Als zentrale Ombudspersonen bzw. Vorsitzende des zentralen Untersuchungsausschusses fungierten u. a. Prof. Dr. Friedhelm Neidhardt (WZB), Prof. Dr. Benno Parthier (Leopoldina) Prof. Dr. Frank Pobell (Alt-Präsident der Leibniz-Gemeinschaft) und Prof. Prof. Dr. Dr. Hans-Georg Joost (DIfE). Seit April 2020 verfügt die Leibniz-Gemeinschaft über ein zentrales Ombudsgremium. Dieses ersetzt die bisherige zentrale Ombudsperson der Leibniz-Gemeinschaft. Im Leibniz-Ombudsgremium arbeiten bis zu vier zentrale Ombudspersonen zusammen, die sowohl einzeln als auch gemeinsam als Gremium beratend, untersuchend und bewertend agieren können. Damit wird dem Aufkommen und der zunehmenden Komplexität von Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis Rechnung getragen und eine fachlich differenzierte Struktur zu ihrer effizienten Bearbeitung geschaffen.

Das zentrale Ombudsgremium prüft Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen derzeitige und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedseinrichtungen und veranlasst gegebenenfalls die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß der geltenden Leitlinie. Daneben beraten die zentralen Ombudspersonen die Mitgliedseinrichtungen und deren Ombudspersonen in allen Fragen zur Sicherung wissenschaftlicher Integrität.

Das Leibniz-Ombudsgremium wird auf Vorschlag des Präsidiums durch den Senat für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft wählte im Juli 2022 Frau Sabine Brünger-Weilandt sowie im März 2024 Prof. Dr. Dr. Hans-Georg Joost (DIfE, Sektion C) und Prof. Dr. rer. nat. Andreas Radbruch (DRFZ, Sektion C) zu Ombudspersonen im zentralen Leibniz-Ombudsgremium.

Bei Anfragen an das Leibniz-Ombudsgremium wenden Sie sich bitte per E-Mail an ombudsgremium(at)leibniz-gemeinschaft.de oder an die Postanschrift Leibniz-Ombudsgremium, Leibniz-Gemeinschaft, Chausseestraße 111, 10115 Berlin. Anfragen werden nach den Regelungen der Vertraulichkeit der Leitlinie gute wissenschaftliche Praxis bearbeitet.