Diese dreiteilige Tutorial-Reihe befasst sich mit den Themen „Geistiges Eigentum“ und „Patentrecherche“. Die Tutorials wurden entwickelt, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Mitarbeitenden an Transferstellen mit unterschiedlichem Vorwissen den Zugang zu relevanten Aspekten und Prozessen des Technologietransfers zu erleichtern.

Das erste Video führt in die Themen „Intellectual Property“ (IP) und in die Grundlagen der Patentrecherche ein. Sie lernen, was IP ist, wie eine Patentanmeldung abläuft und wie Patentdokumente aufgebaut sind. Außerdem erfahren Sie, welche Anlässe es gibt, in Patentliteratur zu recherchieren. Im zweiten und dritten Video zeigen wir Ihnen dann, wie Sie eine Patentrecherche mit unterschiedlichen Tools durchführen können.

Die Reihe wird ergänzt durch eine Einführung in die Grundlagen des neuen EU-Einheitspatents.

1. Einführung in IP, Patente und Patentrecherchen
2. Recherchen bei Patentämtern
3. Recherchen mit freien Tools privater Anbieter: Patente und Nicht-Patentliteratur
4. Ergänzung: Das Europäische Einheitspatent

In diesem Tutorial erfahren Sie, was das neue EU-Einheitspatent ist, wie es sich vom Europäischen Patent unterscheidet und was sich durch seine Einführung ändert. Außerdem lernen Sie das neue Einheitliche Patentgericht kennen und erfahren, welche Zuständigkeiten es hat. Und wir zeigen Ihnen, welche Vorteile, aber auch welche möglichen Nachteile das europäische Einheitspatent mit sich bringt.

Die Angaben in diesen Tutorials stellen Schulungsmaterial dar und ersetzen keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird keine Haftung übernommen.

Die Tutorial-Reihe ist Rahmen des Projekts „Verwertung von Forschungsergebnissen durch visuelles Patentretrieval“ (ExpResViP) entstanden, das die Leibniz-Gemeinschaft zusammen mit der Technischen Informationsbibliothek (TIB), dem Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) und der Universität Hildesheim durchgeführt hat.

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Autorin unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.