Die externe Klärungsstelle der Leibniz-Gemeinschaft für Konfliktberatung und -prävention wurde auf Beschluss des Präsidiums der Leibniz-Gemeinschaft eingesetzt. Sie ergänzt dauerhaft die bestehenden dezentralen und zentralen Beratungsstrukturen in Fällen, in denen ein vermutetes Fehlverhalten nicht vorrangig die gute wissenschaftliche Praxis, sondern andere Verhaltensgrundsätze, etwa im Bereich der guten Führung oder des Schutzes vor Diskriminierung und Mobbing betrifft. Die Leibniz-Klärungsstelle steht für Beschäftigte der Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft unentgeltlich zur Verfügung. Sie wird betrieben zusammen mit der Kanzlei ZENK Rechtsanwälte Hamburg/Berlin. Ansprechpartner ist

Rolf Zeißig
T 030 / 24 75 74 27
zeissig(at)zenk.com
Website

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Arbeitsweise der Klärungsstelle

Die Leibniz-Klärungsstelle bietet einen Kontaktpunkt, der telefonisch und per E-Mail eine Erstberatung in deutscher oder englischer Sprache zur Prävention, Orientierung und Kanalisierung von Konflikten ermöglicht. Sie fungiert als unabhängige Instanz außerhalb der jeweiligen Einrichtung und soll bei sich anbahnenden Konflikten beraten und Lösungswege aufzeigen.

Dabei lässt sich die Klärungsstelle den relevanten Sachverhalt von der auskunftsersuchenden Person schildern und klärt mit ihr gemeinsam sachverhaltsbezogene Fragestellungen, um den Konfliktfall auf der Basis einer ausreichenden Tatsachenschilderung einer angemessenen rechtlichen – insbesondere arbeitsrechtlichen – Erstbeurteilung unterziehen zu können. Ferner weist die Klärungsstelle auf die einschlägigen Ansprechpartner und Verfahren innerhalb der Leibniz-Gemeinschaft (Ombudssystem, Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte) und gegebenenfalls zuständige öffentliche Stellen hin. Dadurch soll der auskunftsersuchenden Person eine erste Rückmeldung und Orientierung gegeben werden, um den eigenen Konfliktfall und etwaige diesbezügliche Handlungsmöglichkeiten besser einschätzen zu können. Bisher leistete die Beratung in der weit überwiegenden Zahl der ihr angetragenen Fälle einen direkten Beitrag zur Klärung des Sachverhalts, in den übrigen Fällen konnte auf weitere kompetente Anlaufstellen hingewiesen oder die Möglichkeit einer Mediation eruiert werden.

Die auskunftsersuchende Person kann die Beratungsleistung der Klärungsstelle unter vollständiger Wahrung ihrer Anonymität und der Hoheit über die mitgeteilten Informationen in Anspruch nehmen. Zu Beginn jedes Beratungsgesprächs erfolgen transparente Hinweise auf einschlägige datenschutzrechtliche Belange und auf die Form der anonymisierten Erfassung der eingehenden Anfragen. In expliziter Abstimmung mit der auskunftsersuchenden Person kann der Konfliktfall zudem der Geschäftsstelle der Leibniz-Gemeinschaft gemeldet werden.

Die Leibniz-Klärungsstelle bietet eine neutrale Beratung an und wird die auskunftsersuchende Person in einem etwaigen arbeitsrechtlichen Konfliktfall hingegen nicht vertreten. Ihre Arbeit wird durch die Geschäftsstelle der Leibniz-Gemeinschaft begleitet und evaluiert.

Kontakt
Dr. Johannes Bronisch
Referatsleitung Integrität, Gremien und GWK
Leibniz-Gemeinschaft
Chausseestraße 111
10115 Berlin
T 030 206049 540
bronisch@leibniz-gemeinschaft.de