Vielfalt - einfach aufzukündigen?

Ein möglicher AfD-Ministerpräsident an der Spitze Thüringens könnte im Alleingang den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausschalten. Wie ließe sich das verhindern?

01.03.2024 · News · Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut · Geisteswissenschaften und Bildungsforschung · Projekte

Gelänge es der AfD, nach den Wahlen zum Thüringer Landtag im Herbst 2024 einen Ministerpräsidenten zu stellen, könnte dieser im Alleingang über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheiden. Das Medienrecht in Deutschland ist nicht durch Gesetze, sondern durch „Staatsverträge“ geregelt, also Abmachungen zwischen den Ländern. Dadurch hat die Exekutive eine stärkere Rolle, als das bei der normalen Gesetzgebung der Fall ist. Die Aufkündigung des Rundfunkstaatsvertrags obliegt nach Landesverfassungsrecht allein dem Ministerpräsidenten. Auch ein möglicher Koalitionspartner könnte ihn nicht aufhalten. 

„Die Vorstellung, dass ein Ministerpräsident stolz seine Unterschrift unter die Kündigung der Staatsverträge in die Kameras derjenigen Medien hält, deren Tätigkeit er einschränken will, sollte Anlass dazu geben, die Rolle des Parlaments zu stärken“, schreiben Tobias Mast, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg, und Co-Autor Lennart Laude in ihren Artikel "Kündigung der Vielfalt – ohne Diskussion: ein Rundfunk nach polnischem Vorbild in Thüringen, Sachsen und Brandenburg?" auf dem Verfassungsblog. „Jetzt ist die Zeit dafür, über Änderungen der maßgeblichen Landesverfassungen zu diskutieren.“ 

Der Verfassungsblog ist ein gemeinnütziges und wissenschaftliches Open-Access-Forum zu aktuellen Entwicklungen in Verfassungsrecht und -politik in Deutschland und dem Ausland.

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Pressemitteilung des Leibniz-Instituts für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI)