Antiziganismus im Unterricht

Zwei Jungen beugen sich über ein Schulbuch
Foto ANDREW EBRAHIM/UNSPLASH

Wie werden Sinti*zze und Rom*nja in deutschen Lehrplänen und Schulbüchern thematisiert? Ein Policy Brief gibt Überblick – und Empfehlungen für eine ausgewogenere Repräsentation.

09.02.2024 · News · Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung · Geisteswissenschaften und Bildungsforschung · Forschungsergebnis

Rom*nja sind die größte ethnische Minderheit in Europa und bilden gemeinsam mit Sinti*zze eine der vier anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland. Die Präsenz von Sinti*zze ist seit über 600 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands nachgewiesen.

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus verweist in ihrem 2021 veröffentlichten Bericht auf den wesentlichen Anteil von Bildungsinstitutionen an „der Ermöglichung oder Verhinderung rassistischer Äußerungen“ und plädiert dafür, Mechanismen der Normalisierung von antiziganistischem Rassismus in Institutionen aufzudecken und zu verdeutlichen, „dass antiziganistische Rassismuserfahrungen für viele Menschen zum Alltag gehören und Spuren der Verletzung hinterlassen“.

Eine Lehrplananalyse nahm die 197 im Schuljahr 2018/19 für die Fächer Geschichte, Geografie und Politik/Sozialkunde gültigen Lehrpläne für die allgemeinbildende Schule in den Blick. Gesucht wurde nach Begriffen, die auf die Behandlung von Sinti*zze, Rom*nja oder Antiziganismus hinweisen, sowie auf Themenfelder, die sich für die Erwähnung der nationalen Minderheit in Schulbüchern eignen. Die im Schuljahr 2018/19 aktuellsten 379 Schulbücher für die Fächer Geschichte (105), Geografie (76), Politik/Sozialkunde (194) sowie für den fächerverbindenden Unterricht (90) wurden auf explizite Nennungen von Sinti*zze, Rom*nja, abwertenden Bezeichnungen und Antiziganismus gesichtet. Während die Lehrplanuntersuchung ermittelte, mit welchen Schwerpunktsetzungen die Thematisierung von Sinti*zze, Rom*nja und Antiziganismus im Unterricht verankert ist, zeigte die quantitative und qualitative Analyse der Schulbücher, wie häufig und in welchen Zusammenhängen die nationale Minderheit und deren Diskriminierung in Texten und Bildmaterialien vorkommt.

Anknüpfend an eine Studie zur Darstellung von Rom*nja in Schulbüchern und Lehrplänen in 22 europäischen Ländern fragte das GEI in einer im Rahmen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus durch das Bundesinnenministerium geförderten Studie, wie und in welchen Zusammenhängen Sinti*zze und Rom*nja in deutschen Lehrplänen und Schulbüchern vorkommen.

Die Lehrpäne

Die Untersuchung ergab, dass 13% der gesichteten 201 Lehrpläne in 12 Bundesländern Sinti*zze und Rom*nja explizit nennen; immerhin 19% der Lehrpläne bieten zusätzlich Potenziale zur Behandlung im Unterricht, ohne dies durch explizite Nennungen sicherzustellen. Entsprechend dieser Lehrpläne sollen bzw. können Sinti*zze und Rom*nja in folgenden Themenfeldern behandelt werden:

  • Nationalsozialismus,
  • Erinnerungskultur und Anerkennung des Völkermordes an Sinti*zze und Rom*nja,
  • Mittelalter,
  • Situation nationaler Minderheiten,
  • Migration,
  • gesellschaftliche Teilhabe/Ausgrenzung und
  • gesellschaftliche Vielfalt und Ausgrenzung.

Vor allem für den Geschichtsunterricht regen Lehrpläne die Thematisierung von Sintzi*zze und Rom*nja sowie von Antiziganismus (teilweise explizit) im Kontext von NS-Verbrechen und Völkermord an. In der gesellschafts und sozialwissenschaftlichen Fächergruppe überwiegen die impliziten Anregungen bzw. die Möglichkeiten zur Behandlung von Sinti*zze und Rom*nja in bestimmten Zusammenhängen. Kein Lehrplan thematisiert die strukturelle Diskriminierung durch staatliche Behörden und andere gesellschaftliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland nach 1945. Obwohl Rom*nja die größte europäische ethnische Minderheit bilden, sieht kein einziger Geografielehrplan die Behandlung von Sinti*zze und Rom*nja im Unterricht vor.

Welches Gewicht die Bundesländer der nationalen Minderheit beimessen, unterscheidet sich stark. Während Baden-Württemberg gefolgt von Nordrhein-Westfalen bei expliziten Nennungen und verankerten Potenzialen an der Spitze liegen, verzichten die Lehrpläne von Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen komplett darauf, Sinti*zze und Rom*nja als Thema für den Unterricht zu verankern.

Die Schulbücher

Ein Viertel der untersuchten 410 Schulbücher erwähnen Sinti*zze und Rom*nja in 541 Einheiten, von denen keine einzige dem Geografieunterricht zuzuordnen ist. Hier unterscheiden sich die deutschen Schulbücher von denen ost- und südosteuropäischer Länder, wo die meisten Nennungen im Kontext von Demografie und damit im Fach Geografie auftreten und häufig nur wenige Worte umfassen. Dass die Mehrzahl der Bundesländer die Behandlung von Sinti*zze und Rom*nja im Kontext der Auseinandersetzung mit der NS-Verfolgung und zum Teil auch der Erinnerungskultur in den Lehrplänen für den Geschichts- und gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht verankert hat, schlägt sich in zahlreichen Schulbüchern nieder. Mehr als die Hälfte der untersuchten Geschichtsschulbücher für die 9. und 10. Klasse, in denen die NS-Zeit behandelt wird, geht explizit und häufig auch detailliert auf die Verfolgung und Ermordung von Sinti*zze und Rom*nja ein. Andere mögliche Themenfelder des historischen Lernens über Sinti*zze und Rom*nja wie das Mittelalter oder die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts spielen im Geschichtsunterricht keine oder kaum eine Rolle.

Sinti*zze und Rom*nja werden häufig gemeinsam mit jüdischen Opfern der Nationalsozialisten und weiteren Opfergruppen aufgezählt, wobei Sinti*zze und Rom*nja in der Regel an zweiter Stelle genannt werden.

Einige Schulbücher widmen Sinti*zze und Rom*nja während des Nationalsozialismus ein gesondertes Unterkapitel. Sie geben vor allem Begründungen und Motive für die Verfolgung wieder und beschreiben das konkrete Vorgehen des NS-Staates. Oft werden die Idee der rassischen Minderwertigkeit, die Maßnahmen des Rassehygienischen Forschungsinstituts und die Nürnberger Gesetze erläutert. Dabei werden die Betroffenen selbst kaum sichtbar und Täter*innen werden in etwa der Hälfte der Fälle, in denen dies möglich gewesen wäre, nicht klar benannt, sondern bleiben hinter Passivkonstruktionen versteckt. Mit wenigen Ausnahmen stellen Textpassagen Sinti*zze und Rom*nja als Fremdgruppe und passive Opfer ohne dar. Durchbrochen wird dies nur sehr vereinzelt durch Berichte von aktivem Widerstand gegen NS-Verfolgung sowie durch Zeitzeugenberichte und Erzählungen von Betroffenen, die teilweise Bezug auf die Gegenwart und aktuelle gesellschaftliche Fragen nehmen. Durch die relative Häufigkeit und auch die Ausführlichkeit der Behandlung von NS-Verbrechen an Sinti*zze und Rom*nja besteht die Gefahr, dass die Wahrnehmung von Sinti*zze und Rom*nja, ähnlich wie bei Jüdinnen und Juden, durch diesen - Themen komplex dominiert wird.

In didaktischer Hinsicht stechen einige Behandlungen der NS-Verbrechen an Sinti*zze und Rom*nja in deutschen Schulbüchern durch die Verwendung von pädagogischen Ansätzen der Menschenrechtsbildung hervor, die in anderen europäischen Ländern im Kontext der Holocaustbildung keine Rolle zu spielen scheint.

Schulbücher gehen besonders in geschichtlichen Zusammenhängen sehr unterschiedlich mit abwertenden Bezeichnungen um. Während einige Schulbücher abwertende Fremdbezeichnungen explizit thematisieren und damit zeigen, dass eine altersgerechte Reflexion der Bezeichnungspraktiken und deren Einordnung in Herrschafts- und Ausgrenzungspraktiken möglich ist, verwenden andere Lehrwerke die bekannteste diskriminierende Bezeichnung unkommentiert oder deuten etwa durch die Setzung von Anführungszeichen lediglich an, dass die Bezeichnung Unbehagen auslöst oder nicht mehr geläufig ist. Hinweise auf die lange Verfolgungsgeschichte der Sinti*zze und Rom*nja fehlen meist. Dabei zeigen einzelne Schulbücher, dass sich solche Hintergründe auch mit wenigen Sätzen formulieren lassen. Ebenso werden Sinti*zze und Rom*nja selten als integraler Teil der deutschen Bevölkerung dargestellt. Geschieht dies überhaupt, dann meist in Kurzinformationen am Seitenrand oder in gesonderten Kästen, nicht jedoch im Fließtext.

Schulbücher für die Fächergruppe Politik und Sozialkunde nennen Sinti*zze und Rom*nja im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Vielfalt und Migration. Dies geschieht nahezu ausschließlich in defizitorientierter Form. Bei den seltenen Erwähnungen von Sinti*zze und Rom*nja im Zusammenhang mit Migration geht es z. B. um Armutsmigration nach Deutschland oder die Verletzung von Menschenrechten in anderen EU-Ländern. So besteht die Gefahr der Vermittlung eines Bildes von Sinti*zze und Rom*nja als wehrlose Opfer ohne Handlungsmöglichkeiten. Als Zugehörige der gegenwärtigen deutschen Gesellschaft kommen Sinti*zze und Rom*nja äußerst selten vor.

Der Begriff Antiziganismus taucht in nur sieben der 103 Schulbücher auf, die Sinti*zze und Rom*nja überhaupt erwähnen. Ein großer Anteil der insgesamt wenigen Passagen zu Sinti*zze und Rom*nja in deutschen Schulbüchernrekurrieren auf stereotype Vorstellungen, Vorurteile oder Diskriminierungsformen. Diese werden in den meisten Fällen problematisiert. Darstellungen, die stereotype Bilder unhinterfragt propagieren, sind hingegen äußerst selten. Dass Angehörige der Minderheit nach 1945 weiter kriminalisiert und stigmatisiert wurden, wird so gut wie gar nicht angesprochen, ist jedoch für eine kritische Auseinandersetzung mit antiziganistischem Rassismus nach 1945 von großer Bedeutung.

Kaum ein Schulbuch macht Schüler*innen in wertschätzenden Darstellungen mit Sinti*zze und Rom*nja in der Gegenwart oder mit ihrer Geschichte jenseits von Verfolgung und Vernichtung im Nationalsozialismus vertraut. In Lehrplänen und Schulbüchern dominiert also eine problembezogene Thematisierung von Sinti*zze und Rom*nja, wie sie auch im Kontext anderer Minderheiten zu finden ist.

Empfehlungen

Die nationale Minderheit der Sinti*zze und Rom*nja kommt in aktuellen Schulbüchern kaum vor. Dabei korreliert die Thematisierung in den Lehrplänen einiger Bundesländer mit einer verstärkten Behandlung in den für diese konzipierten Schulbüchern. Den Kultusministerien steht also mit der expliziten Verankerung in den Lehrplänen ein wirksames Mittel zur Verfügung, die Sichtbarkeit von Sinti*zze und Rom*nja im Kontext verschiedener Themen zu erhöhen.

Hierzu bieten sich vor allem folgende fünf Komplexe an:

  • Exotisierung, Ausgrenzung und Verfolgung vor, während und nach dem Nationalsozialismus,
  • Völkermord an europäischen Sinti*zze und Rom*nja
  • Erinnerungskultur und Bedeutung des Völkermords für und die Auswirkungen auf die europäischen Sinti*zze und Rom*nja in der Gegenwart
  • gesellschaftliche Vielfalt in der Gegenwart
  • Alltagsdiskriminierung und Rassismus sowie Antidiskriminierung heute.

Bei der Darstellung von Sinti*zze und Rom*nja dominiert die Verfolgungsgeschichte in der NS-Zeit – doch wird man Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland und Europa nicht gerecht, wenn man sie auf diese Epoche und auf aktuelle Problemlagen reduziert. Wie also lassen sich die bestehenden Deutungsangebote in Schulbüchern hin zu einer ausgewogeneren Darstellung verändern?

Einzelne Schulbücher führen den Begriff Antiziganismus ein und thematisieren Vorurteile, die Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja sowie die Auseinandersetzung mit Rassismuserfahrungen. Nur wenn Bildungsmedien die Verfolgungsgeschichte von Sinti*zze und Rom*nja vor dem Nationalsozialismus und über diesen hinaus ansprechen, kann es jedoch gelingen, auch für die Hartnäckigkeit und die strukturelle Verankerung der Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja zu sensibilisieren.

Einzelne Lehrpläne und Schulbücher verweisen auf die staatliche Pflicht zum Schutz nationaler Minderheiten. Jedoch zeigen sie, wenn überhaupt, lediglich in Ansätzen rechtliche und zivilgesellschaftliche Möglichkeiten auf, gegen Diskriminierung vorzugehen. Die Vermittlung von Kenntnissen über Handlungsmöglichkeiten gegen Ungleichbehandlung – von Inhalten der Antidiskriminierungsgesetzgebung über Antidiskriminierungsstellen und Einrichtungen der Opferberatung bis zu konkreten rechtlichen Schritten gegen Diskriminierung – hätten dabei das Potenzial, die plurale Gesellschaft zu stärken.

Große Sensibilität erfordert der Umgang mit abwertenden Bezeichnungen in Bildungsmedien. Die Selbstbezeichnungen von Sinti*zze und Rom*nja erfordern keineswegs die Erklärung durch Fremdbezeichnungen, die vorausgehenden Generationen möglicherweise geläufiger waren.

Ansätze der rassismuskritischen Bildung regen vielmehr dazu an, diskriminierende Bezeichnungen so wenig wie möglich zu wiederholen und wenn doch, unbedingt kritisch zu reflektieren. Allerdings ist die Thematisierung von abwertenden, im Kontext von rassistischer Ausgrenzung und Verfolgung genutzten Bezeichnungen durchaus sinnvoll, vor allem wenn diese als Ausdruck von Herrschafts- und Ausgrenzungspraktiken eingeordnet werden. Da Originalquellen in Bildungsmedien in der Regel durch Auszüge und bspw. durch Quellenhinweise in kontextualisierter Form abgebildet werden, bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten der Bearbeitung an. Die Unabhängige Kommission Antiziganismus der Bundesregierung entschied sich für das Durchstreichen abwertender Bezeichnungen. Diese Form ließe sich auch in Zitaten und abgedruckten oder zitierten Quellen in Bildungsmedien umsetzen und eignet sich für den Unterrichtskontext, da sie einen Gesprächsanlass bietet. Aufgabenstellungen zu Originalquellen sollten zudem zur Auseinandersetzung mit dem Umgang mit Vielfalt und der Funktion von Ausgrenzung in Vergangenheit und Gegenwart sowie zum Nachdenken über wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung und zur Förderung eines friedlichen Miteinanders anregen. 

Stereotype lassen sich durch Darstellungen aus der Binnenperspektive aufbrechen, entweder im Autor*innentext, durch Anregung zur Perspektivübernahme in Aufgabenstellung oder durch Stimmen von Sinti*zze und Rom*nja in Form von Interviews und Zitaten. Derartige Quellen machen zudem die Handlungsfähigkeit von Sinti*zze und Rom*nja sichtbar und schaffen Identifikationsbezüge für Schüler*innen der nationalen Minderheit.

Wenn es nicht über die Opferrolle und problemzentrierte Darstellungen hinausgeht, verharrt das Bild der Minderheit in einseitigen und stereotypen Darstellungen. Den Beitrag der nationalen Minderheit zur deutschen Geschichte jenseits von Musik, Migration oder Verfolgung und Vernichtung könnte hingegen bspw. ein Blick auf die Rolle der Gründer*innen des Zentralrats der Sinti und Roma in der bundesdeutschen Bürgerrechtsbewegung sichtbar machen. Die Normalität von Sinti*zze und Rom*nja als integraler Teil der deutschen Gesellschaft wird eben erst dann zur unhinterfragten Grundaussage, wenn diese sich auch ohne Problemkontext in Schulbuchtexten wiederfinden und diese gesellschaftliche Vielfalt wertschätzend als Realität thematisieren.

Studien

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hg.): Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation. Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus, Berlin: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2021.

Imke Rath und Riem Spielhaus, Schulbücher und Antiziganismus: Zur Darstellung von Sinti und Roma in aktuellen deutschen Lehrplänen und Schulbüchern, Eckert. Dossiers 3, 2021.

Marko Pecak, Riem Spielhaus und Simona Szakács-Behling, Between Antigypsyism and Human Rights Education: A Critical Discourse Analysis of the Representations of the Roma Holocaust in European Textbooks, Critical Romani Studies 4(2), 2022, 100–120,

Riem Spielhaus, Simona Szakács-Behling, Aurora Ailincai, Victoria Hopson und Marko Pecak, The Representation of Roma in European Curricula and Textbooks. Analytical Report, Straßburg: Council of Europe, 2020.

Unterrichtsmaterial

Markus End. „Antiziganismus. Rassistischen Klischees zu Sinti*zze und Rom*nja begegnen“, in: www.zwischentoene.info/unterrichtseinheit/praesentation/ue/antiziganismus.

Weitere Informationen und Kontakt

GEI Policy Brief „Sinti*zze und Rom*nja in Lehrplänen und Schulbüchern“ (PDF)