Leibniz-Einrichtungen in Rostock, Mainz, Mannheim und Düsseldorf evaluiert

Die Förderung von drei Leibniz-Instituten und einem Leibniz-Forschungsmuseum soll fortgeführt werden. Das hat der Senat der Leibniz-Gemeinschaft nach Abschluss der regelmäßigen wissenschaftlichen Evaluierung beschlossen. Eine erneute Überprüfung der Fördervoraussetzungen soll bei allen vier Einrichtungen nach dem Regelturnus von sieben Jahren erfolgen.

24.11.2016 · Pressemeldung · Leibniz-Gemeinschaft - Evaluierung

Folgende Leibniz-Einrichtungen wurden evaluiert:

  • Leibniz-Institut für Katalyse e. V. an der Universität Rostock (LIKAT)
  • Römisch-Germanisches Zentralmuseum – Leibniz-Forschungsinstitut für Archäologie, Mainz (RGZM)
  • ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Mannheim (ZEW)
  • Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (IUF)

Zu den Stellungnahmen des Senats der Leibniz-Gemeinschaft im Einzelnen:

1) Leibniz-Institut für Katalyse e. V. an der Universität Rostock (LIKAT)

Bei der Herstellung chemischer Produkte spielt die Katalyse eine zentrale Rolle. Das Leibniz-Institut LIKAT in Rostock widmet sich dem grundlegenden wissenschaftlichen Verständnis und den Anwendungsmöglichkeiten katalytischer Prozesse. Bei der Verbesserung und Entwicklung von Verfahren achtet das LIKAT besonders auf Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit. Turnusmäßig wurde das Institut nun evaluiert.

In der am 23. November dazu veröffentlichten Stellungnahme hält der Senat der Leibniz-Gemeinschaft fest, dass die Forschungen des Leibniz-Instituts sowohl wissenschaftlich als auch wirtschaftlich höchst relevant seien. Das Institut habe sich in den vergangenen Jahren äußerst positiv entwickelt und könne auf hervorragende Leistungen blicken. Das LIKAT arbeite eng mit der Universität Rostock zusammen und unterhalte vielfältige und intensive Kooperationen mit zahlreichen wissenschaftlichen Institutionen im In- und Ausland sowie mit Industriepartnern. Der Senat lobt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses am LIKAT und zeigt sich beeindruckt von den hohen Drittmitteln, die das Institut für seine Forschungsarbeiten einwirbt. Bund und Ländern empfiehlt der Leibniz-Senat die Fortsetzung der gemeinsamen Förderung.

2) Römisch-Germanisches Zentralmuseum – Leibniz-Forschungsinstitut für Archäologie, Mainz (RGZM)

Das RGZM ist sowohl ein Museum als auch eine der größten archäologischen Forschungseinrichtungen Deutschlands. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Leibniz-Einrichtung forschen zur Archäologie der Alten Welt von den Anfängen der Menschheitsgeschichte bis in die Neuzeit. Die Ergebnisse werden sehr gut wissenschaftlich publiziert und vor allem auch in Dauer- und Sonderausstellungen in Mainz, Neuwied und Mayen der Öffentlichkeit vermittelt.

Die letzte Beurteilung des RGZM liegt nur drei Jahre zurück. Der Leibniz-Senat hatte zwar auch seinerzeit sehr gute Leistungen festgestellt, vermisste aber ein Konzept zur Gestaltung des Wachstums, das Bund und Länder mit einer starken Erhöhung der institutionellen Förderung ermöglicht hatten. Bei der jetzigen Evaluierung stellt der Senat deutliche konzeptionelle Verbesserungen fest. Der erfolgreich vorangetriebene Reformprozess sei nun weiter fortzuführen, insbesondere müsse die neue Dauerausstellung in Mainz zügig konzipiert werden. Sie soll ab 2020 in einem Neubau präsentiert werden, den das Land Rheinland-Pfalz und das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzieren. Das neue Gebäude ist, so der Leibniz-Senat, dringend erforderlich, um die seit langer Zeit angespannte Raumsituation des RGZM in Mainz zu beheben. Der Senat hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit der örtlichen Johannes Gutenberg-Universität seit der letzten Evaluierung strukturell verbessert worden sei. So werde die Generaldirektorin bzw. der Generaldirektor zukünftig von beiden Partnern gemeinsam berufen. Die Kooperation zwischen Museum und Universität bewähre sich bereits im Rahmen des Leibniz-WissenschaftsCampus „Byzanz zwischen Orient und Okzident“, auch mit Blick auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sehr positiv beurteilt der Leibniz-Senat außerdem die zahlreichen Kooperationen des RGZM mit anderen archäologischen Einrichtungen im In- und Ausland. Der Senat empfiehlt Bund und Ländern, die Förderung des RGZM fortzusetzen.

3) ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Mannheim (ZEW)

Das ZEW erforscht, unter welchen Bedingungen Märkte und Institutionen in Europa funktionstüchtig sind. Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hat das ZEW turnusgemäß evaluiert und hält in seiner Stellungnahme fest, dass das Institut sehr gute bis exzellente Leistungen erbringe. Diese Beurteilung bezieht der Senat auf die wissenschaftlichen Ergebnisse, auf die beeindruckenden empirischen Datengrundlagen, die das ZEW für seine Analysen erarbeitet, sowie auf die wissenschaftliche Beratung für die Politik und andere Akteure. Die hervorragenden Leistungen würden auch durch eine bemerkenswert hohe Einwerbung von Drittmitteln ermöglicht, so der Senat.

Der Senat hebt positiv hervor, dass zwei Präsidentenwechsel in den Jahren 2013 und 2016 ausgesprochen zügig, reibungslos und erfolgreich gestaltet worden seien. Auch weitere Leitungsstellen habe das ZEW sehr gut besetzt. Kritisch sieht der Leibniz-Senat allerdings den geringen Anteil von Wissenschaftlerinnen mit leitenden Aufgaben. Das starke Engagement des ZEW für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird sehr positiv beurteilt: Promovierende würden am Institut sowohl in der Forschungs- als auch in der Beratungstätigkeit qualifiziert. Der Leibniz-Senat empfiehlt Bund und Ländern, die gemeinsame Förderung fortzuführen.

4) Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (IUF)

Am IUF werden umweltbedingte Gesundheitsstörungen von Haut, Herz-Kreislaufsystem, Gehirn und Lunge erforscht. Ziel ist die Aufklärung der molekularen Mechanismen, die ursächlich an den gesundheitsschädigenden Wirkungen von Umweltschadstoffen beteiligt sind. Dabei berücksichtigt das Institut auch Fragen der Prävention und Intervention. 2011 wurde das Institut nach einer positiven Beurteilung durch den Wissenschaftsrat in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft aufgenommen.

Nun wurde das Institut erstmals durch den Senat der Leibniz-Gemeinschaft evaluiert. In seiner Stellungnahme hält der Senat fest, dass sich das Institut in den vergangenen Jahren sehr gut weiterentwickelt habe. Seine Veröffentlichungen würden international wahrgenommen und die Beratungsleistungen des IUF zur Risikobewertung und zu Schadstoffgrenzwerten seien für die Gesundheitspolitik hoch relevant. Ferner lobt der Senat, dass das IUF an zahlreichen Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern im Bereich der Alterns- und Wirkstoffforschung beteiligt ist; besonders mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sei die Zusammenarbeit besonders eng. Bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sei das IUF ebenfalls erfolgreich.

Unklar ist die räumliche Unterbringung des Instituts ab 2018. Der Senat geht davon aus, dass die Verantwortlichen diese Frage zügig klären und wird sich dazu vom Aufsichtsrat des Instituts berichten lassen. Er empfiehlt Bund und Ländern, die gemeinsame Förderung fortzusetzen.

Die einzelnen Senatsstellungnahmen finden Sie im Wortlaut auch auf den Internetseiten der Leibniz-Gemeinschaft unter www.leibniz-gemeinschaft.de/ueber-uns/evaluierung

Hintergrund:

Jede Leibniz-Einrichtung wird regelmäßig extern evaluiert, spätestens alle sieben Jahre. International ausgewiesene Sachverständige, die durch schriftliche Unterlagen und bei einem Evaluierungsbesuch informiert werden, bewerten die Leistungen und Strukturen jeder Einrichtung. Die Ergebnisse der Begutachtung werden in einem Bewertungsbericht festgehalten, zu dem das evaluierte Institut Stellung nehmen kann. Auf dieser Grundlage verabschiedet der Senat der Leibniz-Gemeinschaft eine wissenschaftspolitische Stellungnahme, die in der Regel Empfehlungen zur weiteren Förderung der Leibniz-Einrichtung enthält. Diese Senatsstellungnahme dient der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen. Zusammen mit den Anlagen A (Darstellung der wesentlichen Inhalte und Strukturen der Einrichtung), B (Bewertungsbericht) und C (Stellungnahme der Einrichtung zum Bewertungsbericht) werden die Senatsstellungnahmen auf der Internet-Seite der Leibniz-Gemeinschaft veröffentlicht. Alle an der Bewertung und Beurteilung beteiligten Gremien sind ausschließlich mit Personen besetzt, die nicht an Leibniz-Einrichtungen tätig sind.

Pressekontakt für die Leibniz-Gemeinschaft

Christoph Herbort-von Loeper M.A.
Tel.: 030 / 20 60 49 – 48
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