Leibniz-Gemeinschaft unterstützt Reformen am IWH

Der Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Ulrich Blum und der IWH-Geschäftsführer Frowin Gensch haben ihren Rücktritt angeboten.

07.09.2011 · Pressemeldung · Leibniz-Gemeinschaft

Der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft Karl Ulrich Mayer erklärt dazu: „Die Leibniz-Gemeinschaft nimmt den angebotenen Rücktritt des IWH-Direktors und des administrativen Geschäftsführers mit Respekt und mit Dank für die geleistete Arbeit zur Kenntnis. Die Leibniz-Gemeinschaft wird das IWH nach allen Kräften dabei unterstützen, die von ihrem Senat angemahnten Reformen umzusetzen, um einen Verbleib in der Leibniz-Gemeinschaft zu sichern. Oberstes Kriterium für den Verbleib in der Leibniz-Gemeinschaft ist die wissenschaftliche Exzellenz, die es jetzt mit einem neuen Konzept und einer neuen Spitze auszubauen gilt.“ Im Einzelnen gehe es, so Mayer, „wie von unserem Senat angemahnt, um eine Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit und um eine stärkere Publikationsleistung.“

Der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft begrüßt das Engagement der Landesregierung in Sachsen-Anhalt. „Ich danke der Wissenschaftsministerin Birgitta Wolff sehr für die konstruktive Begleitung des Strategieprozesses im IWH.“

Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) war 2007 und zuletzt 2011 sehr kritisch von einer externen Gutachtergruppe im Leibniz-Evaluierungsverfahren beurteilt worden. Nach der jüngsten, vorgezogenen Evaluierung urteilte der Senat der Leibniz-Gemeinschaft, dass das IWH nach wie vor in Bezug auf seine wissenschaftlichen Leistungen hinter den Erwartungen zurück bleibe. Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft sah jedoch auch, dass für die Bearbeitung zentraler Fragestellungen des Instituts ein hoher wissenschafts- und innovationspolitischer Bedarf besteht. Angesichts der grundlegenden Kritikpunkte empfahl der Senat daher im Juli 2011 der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern, das IWH zwar weiterhin gemeinsam zu fördern, aber bereits in drei Jahren eine erneute Evaluierung durch den Senat vorzusehen.