Leibniz-Institute im Wettbewerb um 30 Millionen Euro

Im bundesweiten Wettbewerb um die 30 Millionen Euro, die die Leibniz-Gemeinschaft jährlich im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation an die eigenen Einrichtungen vergeben kann, haben bis zum Antragsschluss im März 76 Institute Anträge mit einem Gesamtvolumen von 76 Millionen Euro gestellt.

03.04.2012 · Pressemeldung · Leibniz-Gemeinschaft

Der Schwerpunkt liegt bei 29 Anträgen für eher unkonventionelle, besonders ambitionierte und in besonderem Maße Innovationen versprechende Vorhaben – eine der sieben Förderlinien des Programms. Weitere Förderlinien tragen die Titel „Qualitätssicherung“,  „Vernetzung“, „Nachwuchsförderung“, „Frauen in wissenschaftlichen Leitungspositionen“, „Verwertung von Arbeitsergebnissen und Förderung von Ausgründungen“ und „Internationalisierung“. Die  sieben Förderlinien des Leibniz-Wettbewerbs spiegeln die Ziele des Pakts für Forschung und Innovation wider. Ein deutlicher Anstieg der Anträge ist 2012 bei der Förderlinie „Frauen in wissenschaftlichen Leitungspositionen“ zu verzeichnen.

Für die Vergabe der Mittel hat die Leibniz-Gemeinschaft ein wettbewerbliches Verfahren entwickelt. Danach haben Leibniz-Einrichtungen die Möglichkeit, in jedem Jahr einen Antrag zu stellen. Aufgrund dieser Beschränkung hat sich das Verfahren inzwischen zu einem wichtigen Element auch des institutsinternen Wettbewerbs entwickelt: In größeren Instituten wird darum gerungen, welcher Antrag die besten Aussichten hat, im Leibniz-Wettbewerb zu bestehen. Die fünf Fachsektionen der Leibniz-Gemeinschaft diskutieren die von ihren Instituten vorgesehenen Anträge im Vorfeld der Antragstellung und optimieren sie gemeinschaftlich.

 Der Senatsausschuss Wettbewerb der Leibniz-Gemeinschaft (SAW) bewertet in den kommenden Monaten die eingegangenen Anträge. Hierfür werden zu jedem Antrag mindestens zwei unabhängige wissenschaftliche Fachgutachten eingeholt. Dem SAW gehören externe Experten, Mitglieder des Leibniz-Senats, Vertreterinnen und Vertreter der DFG, der GWK, des Wissenschaftsrats sowie des Bundes und der Länder an. Hinzu kommen Vertreterinnen und Vertretern der Sektionen und des Verbundes der Infrastruktureinrichtungen.

Der Senatsausschuss Wettbewerb schlägt dem Leibniz-Senat die zu fördernden Anträge vor, der hierüber am 29. November 2012 entscheidet.