Telekom-Vorstand und Ex-Ministerin Marion Schick neu im Senat der Leibniz-Gemeinschaft

Marion Schick, Personalvorstand bei der Deutsche Telekom AG und ehemalige Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, ist neues Mitglied im Senat der Leibniz-Gemeinschaft. Schick war von 2000 bis 2008 Präsidentin der Hochschule München und anschließend Vorstandsmitglied für Personal und Recht der Fraunhofer-Gesellschaft. Die Wahl durch den Senat auf Vorschlag des Präsidiums der Leibniz-Gemeinschaft erfolgte einstimmig. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

18.07.2012 · Pressemeldung · Leibniz-Gemeinschaft

Schick zählt zu den bis zu dreizehn Personen des öffentlichen Lebens in dem vollständig aus Externen besetzten Gremium. Diesem Kreis gehören auch an Ulrike Beisiegel, Präsidentin der Georg-August-Universität Göttingen, Monika Wulf-Mathies, Mitglied der Europäischen Kommission a. D., die Bundestagsabgeordneten Klaus Hagemann und Michael Kretschmer, der ehemalige sächsische Wissenschaftsminister Hans Joachim Meyer, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, und Andreas Schlüter vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft.

Fünf Plätze nehmen Vertreter des Bundes und der Länder ein, darunter Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und Sachsens Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer.

Weitere Senatsmitglieder sind die Präsidenten und Vorsitzenden deutscher überregionaler Wissenschaftsorganisationen:

  • Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner, Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG
  • Prof. Dr.-Ing. Hans-Jörg Bullinger, Fraunhofer
  • Prof. Dr. Jürgen Mlynek, Helmholtz
  • Prof. Dr. Horst Hippler, Hochschulrektorenkonferenz
  • Prof. Dr. Peter Gruss, Max Planck
  • Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt, Wissenschaftsrat
  • Prof. Dr. Jörg Hinrich Hacker, Leopoldina

Zu den wichtigsten Aufgaben des Senats gehören:

  • Empfehlungen zur strategischen Weiterentwicklung der Leibniz-Gemeinschaft und ihrer Mitgliedseinrichtungen und zur Steigerung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit von Forschung und Dienstleistungen für die Forschung abzugeben,
  • Kriterien und Verfahren zur Sicherung und Stärkung von Qualität und Leistungsfä-higkeit der Mitgliedseinrichtungen zu entwickeln und solche Verfahren zu steuern,
  • Förderempfehlungen an die Gemeinsame-Wissenschaftskonferenz im Rahmen des Evaluierungsverfahrens abzugeben.