Vorwürfe werden lückenlos aufgeklärt

Leibniz-Präsident Karl Ulrich Mayer bekräftigt Null-Toleranz-Prinzip gegenüber wissenschaftlichem Fehlverhalten.

13.01.2011 · Pressemeldung · Leibniz-Gemeinschaft

Am Forschungszentrum Borstel– Leibniz-Zentrum für Medizin und Biowissenschaften (FZB) haben sich Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten ereignet. In wissenschaftlichen Publikationen einer Arbeitsgruppe am FZB wurden Abbildungen manipuliert. Dies ist das Ergebnis der ersten Untersuchung einer externen Kommission, die das FZB nach Bekanntwerden der Vorwürfe eingesetzt hat. In die Untersuchung einbezogen war auch der Ombudsmann der Leibniz-Gemeinschaft, Prof. em. Dr. Frank Pobell, ehemaliger Präsident der Leibniz-Gemeinschaft.

Die Kommission hat von Juni bis November 2010 Originaldatensätze und Manuskripte von Originalpublikationen gesichtet und analysiert, die von der betreffenden Laborgruppe in den Jahren 2001 bis 2010 in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass es innerhalb der Laborgruppe über Jahre hinweg zu wissenschaftlichem Fehlverhalten gekommen ist. In sechs von insgesamt acht der analysierten Publikationen, bei denen zwei ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter des FZB als Erstautoren zeichneten, wurde Manipulation von Abbildungen festgestellt sowie Manipulation in der Wiedergabe von wissenschaftlichen Ergebnissen. Datenfälschungen im Sinne des „freien Erfindens“ von Resultaten liegen nach dieser Einschätzung nicht vor. Die Erstautoren, die die wesentliche Verantwortung bei der Datenerhebung und Datenpräsentation der Publikation tragen, sind seit einiger Zeit nicht mehr am FZB beschäftigt.

Dem Kommissionsbericht zufolge trägt die Arbeitsgruppenleiterin ebenfalls Verantwortung für das wissenschaftliche Fehlverhalten der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die Kommission spricht von einer „mangelnden Wahrnehmung der Kontrollpflicht“. In dem Bericht heißt es aber auch: „Unbeschadet der festgestellten Manipulationen scheinen die wissenschaftlichen Kernaussagen der betroffenen Publikationen Bestand zu haben.“ Weiter wird konstatiert, dass wissenschaftliches Fehlverhalten nicht als generelles Phänomen innerhalb der betroffenen Laborgruppe festgestellt wurde. Bei keiner der beanstandeten Publikationen ergaben sich Hinweise auf eine Verantwortlichkeit anderer beteiligter Ko-Autoren für das wissenschaftliche Fehlverhalten.

Prof. Dr. Karl Ulrich Mayer, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, stellt dazu fest: „Die Leibniz-Gemeinschaft verurteilt wissenschaftliches Fehlverhalten – hier gilt das Null-Toleranz-Prinzip. Wir unterstützen das Forschungszentrum Borstel nach besten Kräften dabei, die Vorwürfe und die Verantwortlichkeiten lückenlos aufzuklären.“

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Herausgeber der betroffenen Journale sind bereits informiert worden. Nach dem ersten Untersuchungsbericht soll eine weitere Kommission eingesetzt werden, die die Arbeit der Laborgruppe und deren Publikationen einer noch gründlicheren Analyse unterzieht. Mayer: „Die Leibniz-Gemeinschaft hat die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft voll übernommen und wird darauf achten, dass Forschungsarbeiten aus ihren Instituten diesen anspruchsvollen Standards genügen.“

Das Forschungszentrum Borstel informiert bereits seit Anfang Dezember öffentlich auf seinen Internetseiten über den aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit.

http://www.fz-borstel.de