FAQ zum Leibniz-Wettbewerb 2026
Allgemeine Fragen
Für die erste Runde des Leibniz-Professorinnenprogramms 2026 gelten folgende Fristen:
Interessenbekundung zur Antragstellung: 30. September 2024
Abgabefrist für die Einreichung der Vollanträge: 30. Oktober 2024
Senatssitzung: 15. Juli 2025
Förderbeginn für die bewilligten Vorhaben: ab dem 1. August 2025
Für die zweite Runde des Leibniz-Professorinnenprogramms sowie alle anderen Förderprogramme des Leibniz-Wettbewerbs 2026 gelten folgende Fristen:
Interessenbekundung zur Antragstellung: 30. März 2025
Abgabefrist für die Einreichung der Vollanträge: 30. April 2025
Interviews zur Vorauswahl (nur Leibniz-Junior Research Groups): Juli 2025
Senatssitzung: imNovember 2025
Förderbeginn für die bewilligten Vorhaben: ab dem 1. Januar 2026
Für die erste Antragsrunde im Leibniz-Professorinnenprogramm 2026 wird das e-System ab dem 30.08.2024 für die Erstellung von Interessenbekundungen erreichbar sein. Für die zweite Runde des Leibniz-Professorinnenprogramms sowie alle anderen Förderprogramme des Leibniz-Wettbewerbs 2026 wird das e-System ab dem 28.02.2025 für die Erstellung von Interessenbekundungen erreichbar sein. Die Leibniz-Einrichtungen werden rechtzeitig über den Antragsprozess informiert.
Alle Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft sind antragsberechtigt.
Die Antragstellung erfolgt über ein elektronisches Antragssystem (e-System). Die Zugangsdaten erhalten die wissenschaftlichen Institutsleitungen, die über ihr Benutzerkonto eine Interessenbekundung anlegen und dann auch weitere Personen (normalerweise die Projektleitung und die administrative Ansprechperson) einladen können, sich Benutzerkonten zu erstellen und die Interessenbekundung weiter zu bearbeiten bzw. einzureichen. Die Vollantragstellung erfolgt ebenfalls über das e-System auf der Grundlage eingereichter Interessenbekundungen.
Die Interessenbekundung wird über das elektronische Antragssystem erstellt. Sie umfasst Informationen zum antragstellenden Institut, den Projektverantwortlichen und zum Vorhaben. Hierzu zählen das geschätzte Antragsvolumen und (sofern zutreffend) dessen Aufteilung auf die kooperierenden Institutionen. Sollte ein kooperierendes Leibniz-Institut Teile seines Antragsbudgets in Form einer Budgetpartnerschaft einbringen, ist dies ebenfalls anzugeben. Im Programm Leibniz-Kooperative Exzellenz muss zudem festgelegt werden, ob ein „high risk - high gain“-Vorhaben vorgelegt wird oder ein Vorhaben, dessen innovativer Charakter sich primär aus der Art der Kooperation und Vernetzung selbst ableitet.
Einzureichen sind zudem eine Kurzzusammenfassung des Vorhabens (max. 2000 Zeichen), die vollständige Liste der Kooperationspartner sowie Vorschläge für Gutachterinnen bzw. Gutachter (max. 4) und auszuschließende Gutachterinnen bzw. Gutachter (max. 5). Bitte führen Sie in der Liste der Kooperationspartner verbindlich auch alle Teilprojektleiterinnen bzw. -leiter auf. Beachten Sie, dass die Kurzzusammenfassung in den Vollantrag übernommen wird und dann nicht mehr verändert werden kann. Zur Vorbereitung der Vollanträge stehen bereits vorab Vorlagen für die inhaltlichen Antragstexte und die Lebensläufe zum Download bereit. Diese werden im Rahmen der Einreichung des Vollantrages im elektronischen Antragssystem hochgeladen.Pro Institut können federführend ein Antrag (bis zu 1 Mio. EUR) oder zwei Anträge (zusammen nicht über 1 Mio. EUR und jeweils nicht unter 250 T EUR) eingereicht werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit von Budgetpartnerschaften (siehe unten).
Zusätzlich kann jedes Institut zweimal im Jahr einen Antrag im Leibniz-Professorinnenprogramm stellen.
Nein, als nicht federführendes Institut können Sie in mehreren Anträgen als Kooperationspartner auftreten und im Bewilligungsfall auch Mittel erhalten, ohne dass dies ihr Antragsbudget berührt. (Ausnahme: Budgetpartnerschaft).
Ein nicht federführendes Leibniz-Institut kann sein Antragsbudget anteilig einbringen, um die Bedeutung der Kooperation zu unterstreichen. Die Untergrenze hierfür liegt bei 200 TEUR, eine Überschreitung der maximalen Antragssumme von 1 Mio. EUR pro Antrag ist auch durch die Beteiligung von Budgetpartnern nicht möglich. Eine Budgetpartnerschaft entlastet das Antragsbudget des federführenden Instituts und ermöglicht diesem, weitere Anträge zu stellen.
Ja. Das Referat Leibniz- Wettbewerbsverfahren muss unverzüglich benachrichtigt werden, wenn ein Antrag auf Finanzierung dieses Vorhabens bei einer anderen Stelle eingereicht oder bewilligt wird, um eine Doppelförderung auszuschließen. Die parallele Antragsstellung muss bei der Antragstellung angegeben werden.
Im Rahmen des Leibniz-Wettbewerbs können kooperative Vorhaben beantragt werden. Im Bewilligungsfall werden zunächst alle Mittel an das federführende Institut überwiesen. Dieses leitet Mittel an Kooperationspartner weiter, wie im Finanzplan des entsprechenden Antrags vorgesehen.
Dies ist von Sachkosten, die vom federführenden Institut beispielsweise aufgrund eines Honorar- oder Werkvertrags per Rechnung bezahlt werden, abzugrenzen; hier liegt der Sachverhalt einer Mittelweiterleitung an Kooperationspartner nicht vor.
Mittelweiterleitungen ins Ausland sind nur in Ausnahmefällen möglich, im Antrag entsprechend darzulegen und vom SAW zu bewilligen.
Ja. Fördermittel können über das federführende Leibniz-Institut an nationale akademische Partner wie Universitäten oder andere außeruniversitäre Einrichtungen in Deutschland weitergeleitet werden. Ebenfalls möglich sind Weiterleitungen an außerakademische, nicht-gewerbliche Partner in Deutschland. Nicht-gewerbliche Partner sind beispielsweise gemeinnützige eingetragene Vereine oder Stadtwerke.
Ja. Internationale Kooperationspartnerinnen und -partner müssen ihre Kosten grundsätzlich selbst beitragen.
In Ausnahmefällen, sofern die Beantragung von Fördermitteln für ausländische Partner für das Projekt zwingend erforderlich ist, ist eine entsprechende Erläuterung vorzulegen. Über die Bewilligung entscheidet der SAW im Einzelfall.
Ja. Das antragstellende Leibniz-Institut kann im Rahmen des Leibniz-Wettbewerbs allerdings keine Fördermittel für gewerbliche Kooperationspartner einwerben. In der Verwendungsrichtlinie der Wettbewerbsverfahren ist vorgesehen, den Kooperationsvertrag nach dem Muster der DFG zu gestalten.
Für die Personalkosten eignen sich die Personalmittelsätze der DFG als Orientierung. Bitte beachten Sie, dass die Leibniz-Gemeinschaft nachträglich keine zusätzliche Kompensation bei Tariferhöhungen gewähren kann, da die bewilligten Gesamtmittel in ihrer Höhe verbindlich sind. Nachträgliche Anpassungen aufgrund von Tariferhöhungen sind aber möglich, sofern sie über Umwidmungen innerhalb des Verwendungsplans finanziert werden.
Ja. Neben den direkten Kosten kann auch eine Programmpauschale von bis zu 20 Prozent für indirekte Kosten beantragt werden. Die maximale Antragssumme ist die Summe aus direkten und indirekten Kosten/Programmpauschale.
Ja, in allen Förderprogrammen ist es möglich, individuelle biographische Gegebenheiten von (Teil-)Projektleitenden anzugeben. Hierzu gehören beispielsweise Zeiten der Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen sowie (gesundheitliche) Beeinträchtigungen und Zeiten außerhalb des akademischen Betriebs. Der SAW berücksichtigt diese Gegebenheiten angemessen zugunsten der Antragstellenden.
Ja, im Rahmen der wettbewerblichen Verfahren können gezielte Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere beantragt werden. Die hieraus finanzierten Maßnahmen sollen zu familienfreundlichen Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft beitragen.
Für Maßnahmen zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen gilt: Die Grundversorgung der Betreuung muss gesichert sein. Die Finanzierung der Betreuung erfolgt für ergänzende Angebote, für Zeiten, in denen Projektverantwortliche aus vorhabenspezifischen Gründen für eine Betreuung nicht zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang darf kein direkter Geldfluss zu den Projektverantwortlichen stattfinden. Das im Haushaltsrecht verankerte Besserstellungsverbot ist zu beachten.
Die Kosten für Betreuung dürfen einen Anteil von 4 % des jeweiligen Antragsvolumens nicht überschreiten.Ja, es ist möglich, generative Modelle zur Text- oder Bilderzeugung zu nutzen. Antragstellende müssen beim Einreichen des Antrags im e-System angeben, ob und in welchem Umfang solche Modelle eingesetzt wurden.
Fragen zum Programm Leibniz-Beste Köpfe: Leibniz-Professorinnenprogramm
Das Berufungsverfahren soll möglichst weit fortgeschritten, jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vollständig abgeschlossen sein. Ein Berufungsverfahren gilt mit Dienstantritt der Professorin als abgeschlossen.
Der Prozess soll einen Stand erreicht haben, in dem sowohl die Hochschule als auch das Leibniz-Institut ein erkennbares Interesse an der erfolgreichen Durchführung haben.
Die Leibniz-Gemeinschaft weist darauf hin, dass proaktive Komponenten in Berufungsverfahren ausdrücklich erwünscht sind (siehe auch Leibniz-Besetzungsstandards).
Vollanträge im Professorinnenprogramm, wie auch in allen anderen Programmen, können frühestens nach Freigabe der Interessenbekundung eingereicht werden. Dies erfolgt in der Regel einige Tage nach der Einreichungsfrist für die Interessenbekundung.
Nein. Auch Bewerbungen externer Kandidatinnen mit einem Leibniz-Institut ihrer Wahl sind prinzipiell möglich. Externen Kandidatinnen wird empfohlen, langfristig im Voraus ein Matchmaking in Form einer persönlichen Vorstellung oder gemeinsamer Projekte mit dem Institut anzustreben.
Das Vorhaben beginnt mit dem Dienstantritt der Professorin.
Im Falle einer befristeten Berufung verpflichten sich das Leibniz-Institut und die jeweilige Hochschule, die Stelle nach dem Auslaufen der Leibniz-Förderung im Rahmen einer gemeinsamen Berufung weiter zu finanzieren, also mindestens in eine permanente W2-Professur zu überführen, wenn die Zwischenevaluierung von Leibniz-Institut und Hochschule nach 3 Jahren ein positives Ergebnis hat. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung von Leibniz-Institut und Hochschule wird der Geschäftsstelle spätestens mit Beginn des Vorhabens vorgelegt.
Nein. Im Leibniz-Professorinnenprogramm gibt es keine Altersbeschränkung und keine Beschränkung hinsichtlich des Promotionsdatums.
Zeiten der Kindererziehung werden mit pauschal zwei Jahren pro Kind unter 12 Jahren berücksichtigt. Es ist hierbei unerheblich, ob die Kandidatin Elternzeit in Anspruch genommen hat.
Ja, in allen Förderprogrammen ist es möglich, individuelle biographische Gegebenheiten von (Teil-)Projektleitenden anzugeben. Hierzu gehören beispielsweise Zeiten der Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen sowie (gesundheitliche) Beeinträchtigungen und Zeiten außerhalb des akademischen Betriebs. Der SAW berücksichtigt diese Gegebenheiten angemessen zugunsten der Antragstellenden.
Erfolgreichen Kandidatinnen im Leibniz-Professorinnenprogramm bietet die Leibniz-Gemeinschaft die Teilnahme an ihrer Akademie für Führungskräfte an. Anfallende Teilnahmegebühren werden erstattet, wenn die Berufung und der Dienstantritt erfolgt ist.
Die Kofinanzierung muss mindestens 40 % der Gesamtkosten betragen. Zur Ausschöpfung der vollen Zentralmittel in Höhe von 1 Mio. € muss somit eine Kofinanzierung von mindestens 0.7 Mio. € geleistet werden, sodass Gesamtkosten von 1.7 Mio. € abgedeckt werden können. Die Programmpauschale ist in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Ja. Voraussetzung ist, dass sich die Leibniz-Einrichtung insgesamt mit einem Anteil von 40 % an der Finanzierung des Vorhabens beteiligt. Bitte beachten Sie, dass mindestens 60% der vom Leibniz-Wettbewerb bereitgestellten Mittel in den ersten drei Jahren der Projektlaufzeit abgerufen werden müssen.
Fragen zum Programm Leibniz-Beste Köpfe: Leibniz-Junior Research Groups
Maßgeblich ist das Datum auf der Promotionsurkunde.
Ja. Der Antrag wird dem SAW vorgelegt, der über die Empfehlung zur Bewilligung entscheidet. Dabei kann er bei zwei gleichermaßen exzellenten Anträgen eine Kandidatin oder einen Kandidaten, deren bzw. dessen Promotion kürzer zurückliegt, bevorzugen. Zeiten der Kindererziehung werden mit pauschal zwei Jahren pro Kind unter 12 Jahren angerechnet. Weitere individuelle biographische Gegebenheiten können hier ebenfalls berücksichtigt werden (siehe folgende Frage).
Es wird empfohlen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags mindestens ein Jahr Postdoc-Erfahrung vorliegt.
Ja, in allen Förderprogrammen ist es möglich, individuelle biographische Gegebenheiten von (Teil-)Projektleitenden anzugeben. Hierzu gehören beispielsweise Zeiten der Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen sowie (gesundheitliche) Beeinträchtigungen und Zeiten außerhalb des akademischen Betriebs. Der SAW berücksichtigt diese Gegebenheiten angemessen zugunsten der Antragstellenden.
Nein. Zeiten der Kindererziehung werden mit pauschal zwei Jahren pro Kind unter 12 Jahren angerechnet. Es ist hierbei unerheblich, ob der Kandidat oder die Kandidatin Elternzeit in Anspruch genommen hat.
Erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten im Programm Leibniz-Junior Research Groups bietet die Leibniz-Gemeinschaft die Teilnahme an ihrer Akademie für Führungskräfte an. Anfallende Teilnahmegebühren werden erstattet.
Leiterinnen und Leiter von Forschungsgruppen im Programm Leibniz-Junior Research Groups erfüllen nach Auffassung der Leibniz-Gemeinschaft die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15 TVöD/TV-L. Die Entscheidung über die Eingruppierung obliegt der Forschungseinrichtung im Einzelfall, die Mindesteingruppierung für LJRG-Leiterinnen und -Leiter ist jedoch 14-5 TVöD/TV-L.
Die Kofinanzierung muss mindestens 40 % der Gesamtkosten betragen. Zur Ausschöpfung der vollen Zentralmittel in Höhe von 1 Mio. € muss somit eine Kofinanzierung von mindestens 0.7 Mio. € geleistet werden, sodass Gesamtkosten von 1.7 Mio. € abgedeckt werden können. Indirekte Kosten, d.h. die Programmpauschale, sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Ja. Voraussetzung ist, dass sich die Leibniz-Einrichtung insgesamt mit einem Anteil von 40 % an der Finanzierung des Vorhabens beteiligt. Bitte beachten Sie, dass mindestens 60% der vom Leibniz-Wettbewerb bereitgestellten Mittel in den ersten drei Jahren der Projektlaufzeit abgerufen werden müssen.
Ja, im Programm Leibniz-Junior Research Groups werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen einer Vorauswahl zur persönlichen Vorstellung ihres Vorhabens eingeladen. Die Gespräche finden im Juli 2024 statt.
Fragen zum Programm Leibniz-Kooperative Exzellenz
Ja. Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie ein „high-risk high gain“-Vorhaben beantragen oder ein Vorhaben, bei denen sich der innovative Charakter aus der Art der Kooperation und Vernetzung selbst ableitet.
Ein Vorhaben, das im Sinne eines wissenschaftlichen Durchbruchs Innovationen ermöglicht, grundlegende Perspektivwechsel einleitet oder wesentliche Impulse für die Entwicklung eines Forschungsfelds gibt, kann sich als ein „high risk - high gain“-Projekt verstehen.
Darüber hinaus gibt es Vorhaben, bei denen sich der innovative Charakter aus der Art der Kooperation und Vernetzung selbst ableitet, wobei die angestrebten Forschungsziele nicht anderweitig erreicht werden könnten.
Für „high-risk-high gain“ Vorhaben muss neben dem beantragenden Leibniz-Institut mindestens ein universitärer oder außeruniversitärer Partner beteiligt sein.
Bei Vorhaben, die ihren innovativen Charakter im Wesentlichen aus der Kooperation und Vernetzung selbst ableiten, müssen mindestens zwei Institute der Leibniz-Gemeinschaft beteiligt sein, die sich beide substantiell finanziell beteiligen. Diese substantielle Beteiligung muss im Finanzplan des Vorhabens ablesbar sein, in dem an das kooperierende Leibniz-Institut Mittel in Höhe von mindestens 200 TEUR zugewiesen werden. Das kooperierende Leibniz-Institut kann hierfür sein Antragsbudget im Sinne einer Budgetpartnerschaft einsetzen (siehe auch unter Budgetpartnerschaften).
Ein nicht federführendes Leibniz-Institut kann sein Antragsbudget im Sinne einer Kofinanzierung anteilig einbringen, um die Bedeutung der Kooperation zu unterstreichen. Die Untergrenze hierfür liegt bei 200 TEUR, eine Überschreitung der maximalen Antragssumme von 1 Mio. EUR pro Antrag ist auch durch die Beteiligung von Budgetpartnern nicht möglich. Eine Budgetpartnerschaft entlastet das Antragsbudget des federführenden Instituts und ermöglicht diesem, weitere Anträge zu stellen.