Die Antragstellung erfolgt über ein elektronisches Antragssystem (e-System). Die Zugangsdaten erhalten die wissenschaftlichen Institutsleitungen, die über ihr Benutzerkonto eine Interessenbekundung anlegen und dann auch weitere Personen (normalerweise die Sprecherin oder der Sprecher, die wissenschaftliche Koordinatorin oder der wissenschaftliche Koordinator und die administrative Ansprechperson) einladen können, sich Benutzerkonten zu erstellen und die Interessenbekundung weiter zu bearbeiten bzw. einzureichen. Die Vollantragstellung erfolgt ebenfalls über das e-System auf der Grundlage eingereichter Interessenbekundungen.