Die Grundsätze des Evaluierungsverfahrens legt der Senat der Leibniz-Gemeinschaft fest. Das Verfahren ist zweistufig organisiert.
In der ersten Stufe erfolgt die wissenschaftliche Bewertung anhand klar definierter Kriterien durch unabhängige Gutachtergruppen, denen neben Mitgliedern des Senatsausschusses Evaluierung (SAE) erfahrene Sachverständige aus dem In- und Ausland angehören. Auf der Grundlage einer schriftlichen Evaluierungsunterlage, die die Einrichtung anhand eines vom Senat vorgegebenen Musters verfasst, und eines in der Regel zweitägigen Institutsbesuchs erarbeiten die Sachverständigen einen Bewertungsbericht, der zum einen die Qualität und die Bedeutung der Einrichtung analysiert und zum anderen Anregungen und Empfehlungen zur weiteren Entwicklung enthält. Zu diesem Bewertungsbericht kann die begutachtete Einrichtung anschließend Stellung nehmen.
In der zweiten Stufe beschließt der Senat der Leibniz-Gemeinschaft auf der Grundlage des Bewertungsberichtes eine wissenschaftspolitische Stellungnahme zu der begutachteten Einrichtung, die eine Förderempfehlung enthält. Der SAE erarbeitet dafür einen Vorschlag. Die Senatsstellungnahme wird anschließend veröffentlicht und enthält als Anlagen eine Zusammenfassung der Evaluierungsunterlage (Anlage A), den Bewertungsbericht (Anlage B) sowie die Stellungnahme der Einrichtung zum Bewertungsbericht (Anlage C). Damit ist das Evaluierungsverfahren des Senats abgeschlossen.
Anschließend überprüft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf der Grundlage der Senatsstellungnahme sowie einer Stellungnahme der für die Einrichtung zuständigen Ressorts des Sitzlandes und des Bundes, ob die Voraussetzungen für eine gemeinsame Förderung der Einrichtung durch Bund und Länder nach wie vor bestehen.
Senatsstellungnahmen
Gesamtzyklus Evaluierungen von Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft (PDF)