Strebt eine Einrichtung die Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft oder ein Leibniz-Institut eine strategische Erweiterung an, begutachtet die Leibniz-Gemeinschaft solche Vorhaben entlang des strategischen Nutzens für die Leibniz-Gemeinschaft und der institutionellen Passfähigkeit.

Strategische Erweiterungsvorhaben werden in der Leibniz-Gemeinschaft – in Abhängigkeit vom angestrebten finanziellen Umfang – entweder in gemeinsamen Verfahren mit Aufnahmevorhaben durch den Senat bewertet (Aufnahmen und große strategische Erweiterungen – Kategorie A) oder aber durch den Senatsausschuss Strategische Vorhaben (SAS) (Kleine strategische Erweiterungen – Kategorie B1).

Den übergeordneten Rahmen der Verfahren bilden die Regelungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Sie sind niedergelegt in der Ausführungsvereinbarung WGL zum GWK-Abkommen sowie in den WGL-Beschlüssen.

Kontakt
Dr. Jan Biesenbender
Referatsleitung SAS – Strategische Vorhaben
Leibniz-Gemeinschaft
Chausseestraße 111
10115 Berlin
T 030 206049 252
biesenbender@leibniz-gemeinschaft.de