Aufnahmen und Erweiterungen: Begutachtung
Strebt eine Einrichtung die Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft oder ein Leibniz-Institut eine strategische Erweiterung an, begutachtet die Leibniz-Gemeinschaft solche Vorhaben entlang des strategischen Nutzens für die Leibniz-Gemeinschaft und der institutionellen Passfähigkeit.
Strategische Erweiterungsvorhaben werden in der Leibniz-Gemeinschaft – in Abhängigkeit vom angestrebten finanziellen Umfang – entweder in gemeinsamen Verfahren mit Aufnahmevorhaben durch den Senat bewertet (Aufnahmen und große strategische Erweiterungen – Kategorie A) oder aber durch den Senatsausschuss Strategische Vorhaben (SAS) (Kleine strategische Erweiterungen – Kategorie B1).
Den übergeordneten Rahmen der Verfahren bilden die Regelungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Sie sind niedergelegt in der Ausführungsvereinbarung WGL zum GWK-Abkommen sowie in den WGL-Beschlüssen.